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Sozialer Wohnungsbau in der Gemeinde Eiselfing

Blick auf das Gebäude des Sozialen Wohnungsbaus in Eiselfing
Foto: Gemeinde Eiselfing

Die Wohnungsnachfrage ist auch in Eiselfing schon seit einigen Jahren sehr hoch und eine Entspannung am Wohnungsmarkt nicht in Sicht. Daher müssen bei der Wohnungssuche durchaus längere Wartezeiten in Kauf genommen werden. Bei der Neuvermietung von insgesamt neun in nachhaltiger Holzmassiv-Bauweise geschaffenen Wohnungen der Gemeinde Eiselfing in der Josef-Huber-Straße (Foto) werden laut Gemeinderatsbeschluss folgende Vergabekriterien zugrunde gelegt:

  • Mietsicherheit
  • Die Zahlung der Miete und der Kaution muss dauerhaft sichergestellt sein. Die Interessent*innen müssen ihre Zahlungsfähigkeit belegen
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben
  • Für die Belegung von öffentlich gefördertem Wohnraum gelten die Bestimmungen des Bayerischen Wohnraumfördergesetzes (BayWFG). Der Belegungsvorschlag erfolgt durch die Vergabekommission der Gemeinde Eiselfing. Voraussetzung für eine Wohnungsvermittlung ist die vorherige Beantragung und Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins. Weitere Informationen finden Sie unter:

      https://www.landkreis-rosenheim.de/soziales/?findTab=wohnberechtigungsschein#soziale-leistungen-wohnberechtigungsschein

  • Stabile Nachbarschaften im Gebäude
  • Eine intakte Hausgemeinschaft ist der beste Garant für zufriedene Mieter*innen. Daher achten wir bei der Belegung unserer Wohnungen darauf, die bestehende Hausgemeinschaft stabil zu halten beziehungsweise zu stabilisieren
  • Gemischte Bewohnerstruktur im Quartier
  • Eine gute Mischung hält die Quartiere lebendig und aktiv. Es ist deshalb wichtig, dass Alt und Jung, Familien und Singles und auch eine möglichst große Streuung sozialer Schichten miteinander im Quartier wohnen. Bei der Entwicklung unseres Wohnungsbestands legen wir Wert darauf, barrierefreie Wohnungen mit hohem energetischem Anspruch anbieten zu können
  • Gleichzeitig berücksichtigen wir dieses Kriterium auch bei jeder Neuvermietung
  • Dringlichkeit
  • Der Auslöser für jede Wohnungssuche ist eine persönliche Lebenssituation, die als individuelle und subjektive Dringlichkeit wahrgenommen wird. Wir sehen eine Dringlichkeit insbesondere in folgenden Fällen:
  1. Persönliche Lebenssituationen (Familiengründung und/oder -zuwachs, Scheidung, Tod der/s Partner*in o. ä.)
  2. Eigenbedarfskündigungen, Wohnungslosigkeit und drohende Wohnungslosigkeit
  3. Missverhältnis zwischen Haushalts- und Wohnungsgröße
  4. Interne Prioritäten, wie etwa Umsetzungen aufgrund bevorstehender Baumaßnahmen
  • Ein Zuhause für Menschen mit Zugangsschwierigkeiten schaffen
  • Viele Menschen haben es schwer, Zugang zum freien Wohnungsmarkt zu bekommen. Deshalb arbeiten wir mit verschiedenen Institutionen zusammen, um hier im Rahmen unserer Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen. Besonders betrifft dies die Themen Barrierefreiheit und diverse Formen von Integration in den Wohnalltag

 

Zwingende Grundvoraussetzungen für eine Bewerbung sind ein aktueller Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Eiselfing sowie ein vorliegender Wohnberechtigungsschein des Landratsamts Rosenheim!

Jede/r Bewerber*in muss einen Fragebogen ausfüllen und diesen zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen bis spätestens Freitag, 31. März 2023, bei der Gemeindeverwaltung Eiselfing (Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing) einreichen. Verspätet und/oder unvollständig abgegebene Bewerbungen werden im Auswahlverfahren grundsätzlich nicht mitberücksichtigt.

Der Fragebogen steht Ihnen hier zum Download bereit. Auf Wunsch kann er auch per Post oder E-Mail zugesendet sowie persönlich im Rathaus abgeholt werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Huber in der Gemeindeverwaltung gerne telefonisch unter 08071-909717, per E-Mail unter kaemmerei@eiselfing.de oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.