Gemeinde Eiselfing

Landkreis Rosenheim

Katasterauszüge für Bauanträge

home

zurück


Für Bauanträge und Bauvoranfragen sind unter anderem amtlich beglaubigte Auszüge aus dem Katasterwerk des Vermessungsamtes erforderlich, die nicht älter als ein halbes Jahr alt sein dürfen. Diese Unterlagen können ab sofort nicht nur von den Vermessungsämtern, sondern auch bei der Gemeinde Eiselfing (für Grundstücke, die im Gemeindegebiet liegen) angefordert werden. Die Gebühr beträgt hierfür 30,-- € (wie beim Vermessungsamt) und ist bei Beantragung in bar zu entrichten. Der Katasterauszug kann in der Regel in wenigen Minuten bereitgestellt werden.

Das Antragsformular steht hier als Word-Dokument zur Verfügung. Das Word-Dokument ist ein geschütztes Formular und kann im PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

Es ist wichtig, dass sowohl die Unterschriften für den Antrag als auch über die Erklärung geleistet werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Bauwerber/Bauwerberinnen, die einen Vertreter/eine Vertreterin zur Abholung des Katasterauszuges senden möchten, werden gebeten, diese(n) mit einer Vollmacht auszustatten.