Gemeinde Eiselfing

Landkreis Rosenheim

Hundesteuer

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Die Gemeinde Eiselfing erhebt für das Halten von Hunden, die älter sind als vier Monate, eine Hundesteuer. Die Hundesteuer beträgt 50,-- Euro pro Jahr und Hund. Wird der Hund nicht länger als drei aufeinanderfolgende Monate gehalten, entfällt die Steuerpflicht. Wird ein verstorbener Hund durch einen neuen Hund ersetzt, fällt die Hundersteuer für das laufende Jahr nicht erneut an. Hundesteuer, die im laufenden Jahr bereits bei einer anderen Gemeinde oder Stadt in der Bundesrepublik Deutschland entrichtet wurde, wird angerechnet. War die Hundesteuer in einer anderen Gemeinde oder Stadt höher, erfolgt keine Erstattung des Mehrbetrages.

Für bestimmte Gebrauchshunde besteht Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung.

Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre(n) Hund(e) bei der Gemeindeverwaltung - Steueramt anzumelden. Ausführliche Informatonen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.