Gemeinde Eiselfing

Landkreis Rosenheim

Bebauungsplan Hochfeld


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Download des Bebauungsplanentwurfes

Planteil

Textteil/Umweltteil

Abwägung der 1. Auslegung



Der Gemeinderat hat am 09.03.2010 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Gebiet beschlossen, das wie folgt begrenzt ist:

- Im Norden: fiktive Linie südlich des vorhandenen Baumbestandes bzw. Gemeindestraße FlNr. 109/1 der Gemarkung Bachmehring
- Im Westen Kreisstraße RO 37
- Im Süden Flurstücksgrenzen der FlNr.110, 111, 112 und 113 der Gemarkung Bachmehring
- Im Osten: Naturlehrpfad (FlNr. 114 der Gemarkung Bachmehring).

und das folgende Grundstücke der Gemarkung Bachmehrung umfasst:

FlNr. 110, Teilfläche, FlNr. 111 Teilfläche, FlNr. 112 Teilfläche und FlNr. 113 Teilfläche

Ein Planungsentwurf ist von Herrn Architekten Ludwig Lax, Hauptstraße 6, 83549 Eiselfing in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Dr. Schober GmbH, Freising ausgearbeitet worden. Er wurde mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.12.2011 durch Beschluss des Gemeinderates Eiselfing vom 06.12.2011 gebilligt. Die wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind im Umweltbericht enthalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 01.02.2012 bis 01.03.2012 im Gemeindeamt der Gemeinde Eiselfing, Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing, während der allgemeinen Geschäftsstunden, das sind

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht erden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.